| Gegenstand | Die Beratung in finanziellen Fragen aller Art, Konzeptentwicklung, lnvestitions- und Finanzplanung sowie deren Umsetzung für Unternehmen jeder Branche, für freiberuflich Tätige, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, Kommunen und Privatpersonen.
Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Die Gesellschaft ist zur Ausführung aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, soweit dafür nicht eine gesonderte, über die für die vorstehenden Geschäfte erteilten Erlaubnisse hinausgehende behördliche Genehmigung erforderlich ist. |