Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die erlaubnisfreie Unternehmensberatung anderer Unternehmen sowie die Erbringung von EDV-Dienstleistungen.