Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Betätigung in den Bereichen
- bundesweite Aus- und Weiterbildungslehrgänge in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern und Institutionen
- berufliche Anpassung und Weiterbildung behinderter Menschen
- E-Learning, Online-Seminare und Schulungen
- Beratung und Arbeitsvermittlung mit integrierten, berufsbegleitenden Coaching
- berufliche Qualifizierung und Weiterbildung im lT-Bereich
- Web-Dienstleistungen, Informationstechnologien, Multimedia, Telekommunikation
- Informations- und Dienstleistungen im Internet und sozialen Netzwerken
- Werbung in sämtlichen, derzeit bekannten Medien,
- Serviceleistungen im In- und Ausland in den vorgenannten Bereichen