Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Bewirtschaftung und Vermarktung von Grundbesitz sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer und das Bauträgergeschäft nach § 34 c GewO.