Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die selbständige und/oder auftragsbezogene Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Filmvorhaben in Gestalt von Kino- und/oder Fernsehfilmen und Fernsehserien einschließlich der Wahrnehmung sämtlicher mit der Verwirklichung der gesellschaftsgegenständlichen Filmvorhaben verbundenen rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen, finanziellen und künstlerischen Aufgaben, insbesondere auch im Rahmen von Koproduktions- und Joint-Venture-Verträgen mit Dritten.