Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Verkauf und Marketing von Weinen, Champagnern, Spirituosen, alkoholfreien Getränken, Rauchwaren und Feinkost sowie logistische Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Waren.