Die Haftung dieser Gesellschaft für die im Betrieb der EDU.CON Akademie GmbH (Amtsgericht Potsdam HRB 16407 P) begründeten
Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(Die Errichtung und) der Betrieb einer staatlich anerkannten Hochschule. Die Gesellschafter anerkennen das Recht der Angestellten und Studierenden auf akademische Selbstverwaltung und Mitwirkung in Anlehung an die für die staatlichen Hochschulen geltenden gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der Grundordnung und anderer Ordnungen/Satzungen der Hochschule. Das Recht auf Selbstverwaltung und Mitwirkung besteht nur insoweit, als der Zweck und die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird. Die akademische Selbstverwaltung und Mitwirkung erfolgt unter der Rechtsaufsicht der Gesellschaft. Die Grundordnung und andere Ordnungen/Satzungen der Hochschule bedürfen der Genehmigung der Gesellschafterversammlung. Die Genehmigung darf außer den in den § 24 Abs. 4 Satz 2, 31 Abs. 4 Sätze 2 und 3, 90 Abs. 2 der Berliner Hochschulgesetze genannten Gründen auch insoweit versagt werden, als der Gesellschaftszweck oder der Betrieb der Gesellschaft beeinträchtigt wird oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.