Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Beratung, insbesondere in wirtschaftlicher, technischer und konzeptioneller Hinsicht sowie projektbegleitend auf dem Gebiet der Projektentwicklung für Investoren und Bestandshalter (eine Vermittlungstätigkeit wird ausgeschlossen).
2. Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften und Grundstücken sowie das Investieren in diese.
3. Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Tätigkeiten z.B. nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.