| Gegenstand | 1. Beratung, insbesondere in wirtschaftlicher, technischer und konzeptioneller Hinsicht sowie projektbegleitend auf dem Gebiet der Projektentwicklung für Investoren und Bestandshalter (eine Vermittlungstätigkeit wird ausgeschlossen).
2. Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften und Grundstücken sowie das Investieren in diese.
3. Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Tätigkeiten z.B. nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen. |