| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens namentlich der Geschäftsanteile an verbundenen Unternehmen, sowie jegliche verwandte Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zwecke förderlich sind und üblicherweise mit ihm verbunden sind, solange sie die Grenzen der Verwaltung eigenen Vermögens nicht überschreiten. |