| Gegenstand | Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege oder sonstige Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. |