Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs; die Übertragung von Rechten an solchen Werken; die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen; die Durchführung und Vermarktung von Musikproduktionen sowie das Management von in der Musikbranche tätigen Künstlern.