Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 08.12.2010 (AZ: 36o IN 3585/10) das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden.
Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Die Verlegung von Bodenbelägen im Objekt.