Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
- Unternehmensberatung und Wirtschaftsberatung
- An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Booten
- Hausverwaltung, Verwaltung eigenen Vermögens