Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die geowissenschaftliche Erforschung und der Aufschluss von Kohlenwasserstofflagerstätten; der Aufschluss und die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen einschließlich des Bohrens und der Errichtung der dazu erforderlichen Betriebe und der technischen Anlagen; die Planung, Durchführung und Überwachung von bergbaulichen Rückbaumaßnahmen sowie in diesem Zusammenhang stehenden Sanierungsarbeiten; die Vermarktung der gewonnenen Kohlenwasserstoffe, deren Verarbeitungsprodukte sowie anderer Lagerstättenbegleitkomponenten; alle mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehenden Dienstleistungen.