Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Audio-Visuelle Werbung, insbesondere Werbung im Bereich Print-Medien, Radio, TV, Kino, Internet, Leuchtreklame und Event-Veranstaltungen; Unternehmensberatung im Bereich der Audio-Visiuellen Werbung sowie Unternehmens-PR.