Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Unternehmensberatung sowie alle damit verbundenen zulässigen Tätigkeiten, insbesondere - Mergers & Acquisitions (M&A), Geschäftsvermittlung;
- Post Merger Integration von der Planung, Implementierung bis zur Realisierung;
- Temporäre Übernahme von Geschäftsführungen sowie Unternehmensvertretungen;
- Unternehmens- und Immobilienverwaltung (mit Ausnahme der Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung);
- Optimierung der Unternehmensorganisation und wirtschaftlicher Vorgänge in Unternehmen; Planung, Untersuchung, Konzeption von Unternehmensstrategien sowie die Umsetzung von Maßnahmen;
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen und deren Veröffentlichung; Übernahme von Lehraufträgen.
Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und die Vorbehaltsaufgaben der rechts- oder steuerberatenden Berufe.