| Gegenstand | Die betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Unternehmensberatung sowie alle damit verbundenen zulässigen Tätigkeiten, insbesondere - Mergers & Acquisitions (M&A), Geschäftsvermittlung;
- Post Merger Integration von der Planung, Implementierung bis zur Realisierung;
- Temporäre Übernahme von Geschäftsführungen sowie Unternehmensvertretungen;
- Unternehmens- und Immobilienverwaltung (mit Ausnahme der Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung);
- Optimierung der Unternehmensorganisation und wirtschaftlicher Vorgänge in Unternehmen; Planung, Untersuchung, Konzeption von Unternehmensstrategien sowie die Umsetzung von Maßnahmen;
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen und deren Veröffentlichung; Übernahme von Lehraufträgen.
Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und die Vorbehaltsaufgaben der rechts- oder steuerberatenden Berufe. |