Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Sie kann hierzu insbesondere andere Gesellschaften gründen und sich an solchen beteiligen.