Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Modernisierung und Instandsetzung sowie der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien und Liegenschaften sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Ferner die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Kauf und Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf ausschließlich eigene Rechnung inklusive Management und erlaubnisfreier Beratungstätigkeit. Die Gesellschaft wird nicht gemäß § 34 c GewO tätig.