Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften; insbesondere im Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Tunesien und anderen arabischen Staaten sowie die Anlage eigener Mittel im In- und Ausland sowie die Führung gastronomischer Betriebe.