Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die nicht genehmigungspflichtige Beratung ausländischer Investoren, besonders im Bereich erneuerbarer Energien, sowie der Import und Export und Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Umwelt- und Energietechnik.