| Gegenstand | Die Sammlung, Bewahrung und Ausstellung von interaktiven Medien, namentlich von Unterhaltungssoftware, einschließlich der für die Wiedergabe dieser Medien geeigneten und notwendigen Geräte, Druckschriften, deren Gegenstand solche Medien oder für die Wiedergabe solcher Medien geeigneten und notwendigen Geräte sind. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern geeignet sind. Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere: der Ankauf und die Archivierung von Gegenständen, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, die Unterhaltung und Weiterentwicklung von ständigen Ausstellungen, die Durchführung von wechselnden Sonderausstellungen und Zusatzveranstaltungen, die wissenschaftliche Tätigkeit und Forschung im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck, Veröffentlichungen im Sinne des Gesellschaftszwecks, die Weitergabe von Exponaten zu Ausstellungszwecken. Zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke werden auch eigene Forschungen betrieben. Die sich hieraus ergebenden Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht. |