mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie Beratung Dritter, soweit hierfür keine Genehmigungen erforderlich sind, die der Gesellschaft nicht erteilt sind, insbesondere keine Rechtsberatung.