| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Wohlfahrtsspflege. Hierzu betätigt sich die Gesellschaft als Dachorganisation für die angeschlossenen gemeinnützigen Organisationen. Sie fördert und unterstützt diese Organisationen insbesondere auch durch Mittelbeschaffung und Mittelweitergabe.
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege wird insbesondere durch Beratung zur Gesundheisförderung ,Vorsorge und Rehabilitation, Nachsorge, durch Kursangebote im Bereich von Gesundheitsvorsorge sowie durch Bildungs- und Trainingsmaßnahmen der Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verwirklicht.
Die Verwirklichung der Förderung des Wohlfahrtswesens erfolgt insbesondere durch vorbeugende Geesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, insbesondere für Familien i.S. der § 47 SGB XII und 20 SGB V, sowie durch Zurverfügungstellung von Angeboten für wirtschaftlich bedürftige Familien/Personen und für Familien in belasteten Lebenssituationen. |