Der Vorstand (Board of Directors) besteht aus mindestens einer und höchstens fünfzehn Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder (directors) vertreten gemeinsam.
mit der Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Dienstleistungen in Bezug auf Systeme der Luft- und Raumfahrttechnik, insbesondere Programmmanagement, Überwachung von Reparaturleistungen, Ausbildung, technische Assistenz und Betrieb der Anlagen.