Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Generalübernehmer für folgende Arbeiten: Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Fußbodenlegerarbeiten, Garten-/Terrassenarbeiten, Carport-/Gartenhausbau sowie Erbringung von Hausmeisterdiensten (insbesondere Montage und Demontage von Möbeln, Unterstützung und Hilfeleistung von Heimwerkertätigkeiten); Durchführung von Transport- und Kurierdiensten durch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Vermittlung von Dach- und Klempnerarbeiten, von Hausbaufirmen sowie Beratung für Baufinanzierungen und Versicherungen, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeschlossen sind.