| Gegenstand | Die Herstellung und Bearbeitung von Zahnersatz und Zahnprothetik. Die Gesellschaft darf alle Gegenstände herstellen und vertreiben sowie alle Dienstleistungen verrichten, die gegenwärtig oder künftig zum Wirtschaftszweig der Zahntechnik gehören. Die Gesellschaft darf auch den Handel mit einschlägigen Materialien und Bedarfsartikeln aufnehmen. Die Gesellschaft ist außerdem befugt, Patente und sonstige Schutzrechte sowie Lizenzen zu erwerben, zu veräußern, zu vergeben oder sonstwie zu verwenden. |