Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Import und Export von sowie Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere der Import und Export von Lebensmitteln aus Asien und nach Asien, der Export von Kinder- und Babywaren einschließlich Kinder- und Babynahrung, Bekleidung und Gebrauchsgegenständen für Kinder und Babies nach Asien, der Export von Kücheneinrichtungen, Haushaltsgeräten und Haushaltsbedarf nach Asien, die Vorbereitung und Planung von Investitionsvorhaben asiatischer Firmen in Deutschland mit und ohne Beteiligung der Gesellschaft, der Aufbau, die Lizensierung und die Vermarktung von Handelskettenbetrieben im Bereich von Fastfood in Deutschland, die Vorbereitung und Vermittlung von asiatischen Studenten zu Studienzwecken nach Deutschland.