Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Versicherungen gemäß § 34 c und d GewO, Finanzberatung, Büroorganisation, Buchung lfd. Geschäftsvorfälle und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.