Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an in- und ausländischen Gesellschaften, insbesondere in der Mongolei, die die Erforschung, Ausbeutung, Aufbereitung und Vermarktung von Rohstoffen aller Art betreiben sowie die eigene Vornahme solcher Tätigkeiten.