Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von und die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere an Gesellschaften der KapHag-Unternehmensgruppe, Berlin, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung von Bauprojekten, die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten als Generalunter- und -übernehmer, Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung, die Betreuung von geschlossenen Immobilienfonds einschließlich der Übernahme von Treuhandschaften, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie die Übernahme von Managementaufgaben bei Immobilienportfolien.