Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen in allen Geschäftsfeldern öffentlich zugänglicher Medien, wie Kino, Fernsehen, Internet, DVD und Video-on-Demand, insbesondere die Produktion, Entwicklung, Vermarktung und Verwertung von Rechten, Marken und ähnlicher immaterieller Werte, ferner die Erbringung von erlaubnisfreier Beratung und erlaubnisfreier sonstiger Dienstleistungen, das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.