Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Handeln mit Fliesen, Farben, Sanitärkeramik, Sanitärobjekten und sonstigen Baustoffen und Elektroartikeln, Elektroinstallationsbedarf, Unterhaltungselektronik
2) Hausmeisterservice
3) Hausverwaltung & Facility-Management ohne Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
4) Fliesen-, Platten-, und Mosaiklegerarbeiten, Gebäudereinigung, Estrichleger- und Raumausstatterhandwerk
5) Einbau genormter Baufertigteile, Bodenlegerarbeiten, Holz- und Bautenschutzgewerbetätigkeiten Ferner: 6) Tätigkeiten des Maler- sowie Maurerhandwerks wie z. B. das Sanieren, Putzen und Instandsetzten von Baukörpern