| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss des Aufsichtsrates Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer können durch Beschluss des Aufsichtsrates von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |