Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Betreibung von Gastronomiebetrieben, Bars und Diskotheken, der An- und Verkauf von Gastronomieprodukten sowie die Organisation und Ausrichtung von Unterhaltungsveranstaltungen jeglicher Art.