Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind unter Ausschluss aller Tätigkeiten, für die nach § 34 c der Gewerbeordnung oder den Vorschriften des Kreditwesengesetzes eine Genehmigung erforderlich wäre, - der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Raumeigentum, - die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, - die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch deren Übernahme im Ganzen, und deren Geschäftsführung, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Fener: Bauleistungen jedweder Art, insbesondere die Einbringung von Maurer- und Betonarbeiten.