| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind unter Ausschluss aller Tätigkeiten, für die nach § 34 c der Gewerbeordnung oder den Vorschriften des Kreditwesengesetzes eine Genehmigung erforderlich wäre, - der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Raumeigentum, - die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, - die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch deren Übernahme im Ganzen, und deren Geschäftsführung, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Fener: Bauleistungen jedweder Art, insbesondere die Einbringung von Maurer- und Betonarbeiten. |