| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, Förderung und Erforschung von Arbeits- und Sozialformen des menschlichen Lebens für Menschen in besonderen Lebenssituationen, wie zum Beispiel: - Kindern und Jugendlichen aus gesellschaftlichen und sozialen Randgruppen - psychisch, geistig oder körperlich behinderten jungen Menschen - suchtgefährdeten und suchtkranken Jugendlichen - entwicklungsgehemmten jungen Menschen - jungen Menschen in Phasen der biographischen, beruflichen, persönlichen, menschlichen und sozialen Orientierung. Die Gesellschaft will im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Bundessozialhilfegesetzes und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen jungen Menschen in der schwierigen Phase ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit zeitgemäßen heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und klinischen Maßnahmen Hilfestellung leisten. Zur Erfüllung der Gesellschaftsaufgaben wird die Gesellschaft geeignete Maßnahmen ergreifen und für die geförderten Menschen soziale Dienste und kulturelle Angebote bereitstellen und Bildungsveranstaltungen durchführen. Insbesondere sind folgende Angebote vorgesehen: stationäre Betreuungsformen; ambulante Betreuungsformen; interne und externe Beschulung, Praktika und Ausbildung; Kultur- und Kunstpädagogik; sozial- und suchttherapeutische Gruppen- und Einzelarbeit; Familien- und Bezugspersonenarbeit; Freizeitpädagogik; Erlebnispädagogik; Theaterpädagogik; Arbeitspädagogik; Auslandsprojekte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ist selbstlos tätig. |