Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verlagstätigkeit insbesondere auf dem Gebiet der Stadtpläne, Wandkarten, Sonderdrucke, Bücher und Broschüren. Die Gesellschaft darf alle hierzu dienenden Tätigkeiten ausführen, sofern diese genehmigungsfähig sind.