Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen sowie die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.