| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.09.1992 mit der Karl Storz GmbH & Co. mit dem Sitz in Tuttlingen als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 02.10.1992 zugestimmt hat. Der mit der Karl Storz GmbH & Co. KG mit Sitz in Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 450442) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29. September 1992 ist durch Vereinbarung vom 04. November 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 04. Dezember 2014 zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KARL STORZ SOLUTIONS GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg zur HRB 114446, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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