Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Planung, Organisation und Abwicklung von Bauvorhaben: ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen