| Gegenstand | Der Grundstückshandel und die Projektentwicklung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen oder gewerblichen Räumen, die Bauträgertätigkeit und die Baubetreuung (Geschäfte nach § 34 c GewO). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung des Unternehmens fördern; hierzu zählen auch der Erwerb von immateriellen Wirtschaftsgütern, Grundstücken und anderen Kapitalanlagen. |