Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Grundstückshandel und die Projektentwicklung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen oder gewerblichen Räumen, die Bauträgertätigkeit und die Baubetreuung (Geschäfte nach § 34 c GewO). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung des Unternehmens fördern; hierzu zählen auch der Erwerb von immateriellen Wirtschaftsgütern, Grundstücken und anderen Kapitalanlagen.