Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen verschiedener Art sowie Erwerb und Veräußerung von Eigentum und eigentumsähnlichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland; Teilung von Grundstücken und Gebäuden zum Zwecke der Bildung von Wohnungseigentum; Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz und Gebäuden; Errichtung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung; Bauträger und Baubetreuungstätigkeiten. Ausgenomen sind hiervon erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.