Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung, die Erstellung und Anwendung von Software, die Akquisition von Daten, die Entwicklung und Anwendung von Technologien zur Veredelung und Weiterverarbeitung von digitalen Daten, der Vertrieb von Lizenzen oder ähnlichen Rechten an Daten einschließlich zugehöriger Applikationen, das Web-Hosting sowie IT-Beratung. Ferner: Organ im Sinne eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.