Die Gesellschaft hat mindestens drei und höchstens sieben Geschäftsführer (directors). Die Gesellschaft wird durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Der Entwurf, die Herstellung, der Verkauf sowie der Vertrieb von Schmuckgegenständen und sonstigen Waren jeder Art, die das Warenzeichen "Tiffany & Co." tragen.