Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Montage und Betrieb
a) von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien
b) von Wärmeerzeugungsanlagen
c) von sanitären Anlagen und Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung
sowie die damit im Zusammenhang stehenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.