| Gegenstand | Die Verwaltung von Immobilien und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie die Organisation, Koordinierung und Abnahme von Instandhaltungen sowie Ausführung von Instandsetzungen, Trocken- und Innenausbau, Fliesenarbeiten, Wartungs- und Pflegearbeiten, die Tätigkeit als Dienstleister für Eigentümer von Immobilien und Mietern als Nutzer von Immobilien sowie Handwerkerservice. Gegenstand ist auch die Vermittlung von Bauplanungen und Leistungen jeder Art, mit den dazu verbundenen Arbeiten an Besitzer, Nutzer und Eigentümer von Immobilien. Die erlaubnispflichtige Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Die erlaubnispflichtige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Venwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, sowie die erlaubnispflichtige Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinn des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgeselzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches. |