Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und Verwertung von Rechten sowie Beteiligungen in eigenem Namen auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der Geschäftsführung für Dritte. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.