| Gegenstand | (1) Der Betrieb einer Wertpapierbörse mit Sitz in Berlin gemäß den Vorschriften des Börsengesetzes aufgrund einer Erlaubnis der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen - Börsenaufsichtsbehörde - des Landes Berlin einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, soweit diese nicht nach den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen erlaubnispflichtig sind;
(2) Die Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen der Umstrukturierung der Wertpapierhandelslandschaft auch auf andere Geschäftsfelder ausdehnen, die von einer Wertpapierbörse wahrgenommen werden |