Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Chime GmbH mit Sitz in München (Amtesgericht München, HRB 149289) vom 13.05.2011, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.06.2011 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.