| Gegenstand | Die Durchführung von bauhauptgewerblichen Handwerksleistungen im Bereich Stuck, Putz-, Rabitz- und Trockenbauarbeiten. Ferner die Durchführung von baunebengewerblichen Handwerksleistungen in den aus Anlage B1 zur Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerke in den Bereichen Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer sowie die Durchführung von Arbeiten von Anlage B2 zur Handwerksordnung aufgeführten handwerksähnlichen Gewerke Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger, Einbau von genormten Baufertigteilen, Fugen (im Hochbau), Holz und Bautenschutzgewerbe, Kabelleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Rohr- und Kanalreiniger, Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemisches Verfahren). Ferner die Vermittlung von Handwerkeraufträgen zur Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bei Immobilien. |